Visum & Aufenthaltsgenehmigung
EU-Bürger benötigen kein Visum, während Nicht-EU-Bürger ein Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen, um sich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Luxemburg niederlassen zu können.
Bevor Sie ein Visum beantragen, müssen Sie Ihre Bewerbung für einen Studienplatz erfolgreich abgeschlossen haben. Nach Prüfung Ihrer Dokumente und offizieller Annahme senden wir Ihnen eine Annahmebestätigung (Certificate of Acceptance) und Ihren Studienvertrag (Study Agreement) zu. Zusätzlich erhalten Sie einen Zulassungsbrief (Letter of Admission). Mit dem Zulassungsbrief beantragen Sie Ihr Studentenvisum bzw. Ihre Aufenthaltsgenehmigung für das Großherzogtum Luxemburg an der luxemburgischen Botschaft:
Ministère des Affaires étrangères et européennes
Direction de l’Immigration et de l’Asile
26, route d’Arlon
L-1140 Luxembourg
Postadresse:
B.P. 752
L-2017 Luxembourg
Alle Informationen zum Antragsverfahren für das Studentenvisum (Aufenthalt mehr als drei Monate) finden Sie auf der Internetseite des Ministry of Foreign Affairs and Immigration.
Benötigte Dokumente
- Vollständige Kopie des gültigen Reisepasses
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls eine Kopie des Aufenthaltstitels eines anderen EU-Mitgliedstaats, falls der Antragsteller bereits im Schengen-Raum lebt
- Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung, falls kein polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt werden kann) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland
- Nachweis über die Zulassung an einer Hochschule in Luxemburg (hier: an der LUNEX)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um die Aufenthalts- und Rückreisekosten zu bestreiten. Die monatlichen Mittel müssen mindestens 1.161,60 Euro, zuzüglich Studiengebühren, entsprechen. Dieser Nachweis kann folgendermaßen erbracht werden:
1. anhand des Originals einer Bescheinigung über ein Stipendium oder ein Studiendarlehen mit dessen Betrag und Dauer oder
2. anhand des Originals einer Bankbescheinigung sowie einer Bankaufstellung der letzten sechs Monate, um nachzuweisen, dass…
… Sie selbst über die erforderlichen Mittel verfügen oder
… Ihre Eltern zahlungsfähig und in der Lage sind, für die Aufenthaltskosten einschließlich der Studiengebühren und der Kosten für die Gesundheitsversorgung für mindestens ein Jahr (zwölf Monate) sowie für die Rückreisekosten aufzukommen